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   BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84   

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BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84 (https://dejure.org/1986,3392)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1986 - 6 P 18.84 (https://dejure.org/1986,3392)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1986 - 6 P 18.84 (https://dejure.org/1986,3392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abtretbarkeit des Anspruchs auf Erstattung von Schulungskosten - Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer Schulung seitens der Dienststelle - Kostentragungspflicht für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung und Bildungsveranstaltung - Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84
    Das Beschwerdegericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, der insbesondere in seinem Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - (BVerwGE 58, 54 = Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 = PersV 1980, 19 = ZBR 1979, 310 = VerwRspr. Bd. 30, 923) die Gründe hierfür im einzelnen dargelegt hat.

    Vielmehr kommt es, worauf das Beschwerdegericht mit Recht abstellt, darauf an, ob die Schulung des konkreten Mitarbeiters objektiv, d.h. von ihrer Thematik her, und subjektiv, d.h. im Hinblick auf das vorhandene Schulungsbedürfnis, erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den schon erwähnten Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - sowie die weiteren Beschlüsse vom gleichen Tage - BVerwG 6 P 30.78 - und - BVerwG 6 P 76.78 - ; ferner den Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>).

    Eine derartige Begrenzung des Maßes der Erforderlichkeit läßt sich den bereits erwähnten Beschlüssen des Senats vom 27. April 1979 (a.a.O.) in der Tat nicht entnehmen.

  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84
    Diese vom Beschwerdegericht als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage hatte der Senat jedoch bereits in seinem Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - (BVerwGE 69, 100 = Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 10 = PersV 1986, 158 = ZBR 1984, 218) und damit bereits vor Erlaß des angefochtenen Beschlusses im gleichen Sinne wie das Beschwerdegericht beantwortet.

    Diese durch die erwähnte Entscheidung des Senats vom 22. März 1984 (a.a.O.) geklärte Rechtsfrage bedarf keiner weiteren Erörterung.

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 76.78

    Freistellung eines Personalratsmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84
    Vielmehr kommt es, worauf das Beschwerdegericht mit Recht abstellt, darauf an, ob die Schulung des konkreten Mitarbeiters objektiv, d.h. von ihrer Thematik her, und subjektiv, d.h. im Hinblick auf das vorhandene Schulungsbedürfnis, erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den schon erwähnten Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - sowie die weiteren Beschlüsse vom gleichen Tage - BVerwG 6 P 30.78 - und - BVerwG 6 P 76.78 - ; ferner den Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>).

    Diese kann insbesondere dann erforderlich werden, wenn grundlegende Neuregelungen des von der Personalvertretung zu beachtenden Rechts eintreten, deren Aneignung im Selbststudium nicht zumutbar oder sinnvoll ist (vgl. Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 76.78 - ).

  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84
    Vielmehr kommt es, worauf das Beschwerdegericht mit Recht abstellt, darauf an, ob die Schulung des konkreten Mitarbeiters objektiv, d.h. von ihrer Thematik her, und subjektiv, d.h. im Hinblick auf das vorhandene Schulungsbedürfnis, erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den schon erwähnten Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - sowie die weiteren Beschlüsse vom gleichen Tage - BVerwG 6 P 30.78 - und - BVerwG 6 P 76.78 - ; ferner den Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 30.78
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84
    Vielmehr kommt es, worauf das Beschwerdegericht mit Recht abstellt, darauf an, ob die Schulung des konkreten Mitarbeiters objektiv, d.h. von ihrer Thematik her, und subjektiv, d.h. im Hinblick auf das vorhandene Schulungsbedürfnis, erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den schon erwähnten Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - sowie die weiteren Beschlüsse vom gleichen Tage - BVerwG 6 P 30.78 - und - BVerwG 6 P 76.78 - ; ferner den Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel;

    Der auf der Grundlage von § 46 Abs. 6 BPersVG gefasste Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O. S. 57 ff.; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 2; Beschluss vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 19 S. 20 f.).
  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; ferner Beschlüsse vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 - ZBR 1987, 58> und vom 8. September 1986 - BVerwG 6 P 4.84 - ZBR 1987, 58>, Jeweils m.w.N.) hat das Beschwerdegericht angenommen, daß die streitige Schulung der Antragstellerin gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG objektiv für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats und subjektiv im Hinblick auf ihr Schulungsbedürfnis erforderlich war.

    Eine derartige Begrenzung, etwa für personalvertretungsrechtliche Grundschulungen, läßt sich auch nicht der Rechtsprechung des Senats entnehmen (vgl. BVerwGE 58.54 ; ferner Beschluß vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 - ).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 10.02

    Kosten für die Teilnahme an einer Spezialschulung; fehlende Haushaltsmittel;

    Der auf der Grundlage von § 46 Abs. 6 BPersVG gefasste Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O. S. 57 ff.; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 2; Beschluss vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 19 S. 20 f.).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 11.02

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde - Anspruchsberechtigung eines einzelnen

    Der auf der Grundlage von § 46 Abs. 6 BPersVG gefasste Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O. S. 57 ff.; Beschluss vom 22. Juli 1982 BVerwG 6 P 42.79 Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12 S. 2; Beschluss vom 18. August 1986 BVerwG 6 P 18.84 Buchholz a.a.O. Nr. 19 S. 20 f.).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22

    Kein Masterstudiengang für einen Personalrat

    Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 39 Abs. 5 PersVG HB liegen vor allem im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle an einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben und damit letztlich im Allgemeininteresse, während die von § 39 Abs. 6 PersVG HB erfassten Schulungen und Fortbildungen überwiegend im Individualinteresse des teilnehmenden Personalratsmitglieds stehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54 und vom 18. August 1986 - 6 P 18.84 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 19 S. 20 f. zu § 46 Abs. 6 und 7 BPersVG a. F.).
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 PB 1.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Das sei zwar, wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 - klargestellt habe, keine schematische Obergrenze.

    Das steht aber nicht im Widerspruch zu den tragenden Gründen der in der Beschwerdeschrift bezeichneten Divergenzentscheidung, deren Leitsatz dahin lautet: "Eine Grundschulung zum Personalvertretungsrecht ist nicht ausnahmslos auf höchstens fünf Tage begrenzt." In dem Beschluß ist hierzu ausgeführt, daß sich aus dem Maßstab der Erforderlichkeit der Grundschulung, insbesondere dem Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel, für die Dauer der einzelnen Schulung nicht schematisch eine Obergrenze von fünf bis sechs Tagen herleiten lasse, was sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 58, 54 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; Beschluß vom 18. August 1986 - BVerwG 6 P 18.84 -) nicht entnehmen lasse.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2002 - 1 A 1638/00

    Kosten für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Grundschulung;

    vgl. insoweit z. B. BVerwG, Beschluss vom 27. April 1979 - 6 P 62.78 -, PersV 1981, 243; Beschluss vom 18. August 1986 - 6 P 18.84 -, ZBR 1987, 58; Beschluss vom 27. April 1979 - 6 P 45.78 -, BVerwGE 58, 54 ff. (56), sowie Beschluss vom 23. April 1991 - 6 P 19.89 -, BVerwGE 88, 137 ff. (138); OVG NRW, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 A 3233/95.PVB -.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 17 MP 7/17

    Einstweilige Verfügung; Grundschulung; Soldatenbeteiligung; Soldatenvertreter;

    Ein auf der Grundlage von § 46 Abs. 6 BPersVG gefasster Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.1986- BVerwG 6 P 18.84 -, Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 19 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 B 17/88

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Teilnahme an Schulungsveranstaltung;

    Das ist zwar, wie das BVerwG (Beschl. v. 18.8.1986 - 6 P 18.84 -, PersV 1987, 286) klargestellt hat, keine schematische Obergrenze.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.03.1989 - 17 B 18/87

    Erstattung von Schulungskosten; Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung und

    Schließlich ist die wiederholte Schulung eines Personalratsmitglieds zwar nicht generell ausgeschlossen; eine Schulung, die sich in einer allgemein gehaltenen Auffrischung und Aktualisierung vorhandener"Kenntnisse erschöpft und nicht als ergänzende Spezialschulung darstellt, wird aber nicht als erforderlich i.S. des § 46 Abs. 6 BPersVG anerkannt (BVerwG, Beschl. v. 18.8.1986, PersV 1987, 286; Lorenzen/Haas/Schmitt, aaO RN 109).
  • VG Stade, 04.04.2011 - 7 B 384/11

    Für die Verpflichtung der Dienststelle bzgl. der Übernahme der Kosten für die

  • VG Düsseldorf, 14.02.2013 - 39 K 7320/11

    Schulungsmaßnahme Grundschulung Spezialschulung

  • VG Hamburg, 07.03.2012 - 23 FB 12/11

    Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für die Entsendung von Mitgliedern

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